Zuchtordnung des Hundesport Lohne e. V.
Diese Zuchtordnung entspricht der Zuchtordnung des DRC e. V. Soltau

Zusätzlich zu dieser Zuchtordnung sind für einige Rassen spezielle Untersuchungen und Vorgaben im Anhang vorgeschrieben.
 
Diese Zuchtordnung soll dazu beitragen, den Rassestandard der einzelnen Rassen zu erhalten und zu verbessern, und ist für alle Kleinrassen und Großrassen gültiger Standard.
Das Ziel eines jeden Züchters sollte sein aus gesunden Elterntieren eine gute Nachzucht zu erhalten.
Diese Zuchtordnung ist bindend für alle Mitglieder des DRC Soltau e.V. 
Zuchttiere die vor dem Inkrafttreten dieser Zuchtordnung zuchttauglich geschrieben wurden haben grundsätzlich Bestandsschutz!

 

 

§ 1

Jeder Züchter verpflichtet sich die geltenden deutschen Tierschutz- und Tierhaltungsvorschriften einzuhalten, und ein ordentlich und vollständig geführtes Zwingerbuch  zu unterhalten. Nur Mitglieder des DRC e.V. Soltau können Züchter im DRC e.V. Soltau werden. Es ist einem Züchter des DRC e.V. Soltau nicht gestattet in anderen Vereinen die gleiche Rasse zu züchten, sowie Hunde- und Welpenhandel zu betreiben, oder Welpen an Hundehändler / Zoogeschäfte zu verkaufen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen hat den sofortigen Vereinsausschluss zur Folge!

Ferner ist es nicht gestattet, dass eine im gleichen Haushalt lebende Person Hunde gleicher Rasse in einem anderen Verein züchtet, ohne Genehmigung der Hauptgeschäftsstelle.

Jeder Deckrüdenbesitzer verpflichtet sich ein Deckbuch / Zwingerbuch zu führen, in dem alle Deckakte aufgezeichnet werden.
Nach jedem Deckakt ist vom Deckrüdenbesitzer, ggf. nach Erhalt der Decktaxe, der vollständig ausgefüllte Deckschein an den Eigentümer der Hündin zu übergeben.

        

§ 2  

Alle Zuchthündinnenbesitzer mit einem durch den DRC e.V. geschützten Zwingernamen,  sowie Deckrüdenbesitzer, deren Rüden regelmäßig zum Decken eingesetzt werden, gelten als Züchter.

Als Züchter eines Wurfes gilt der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt der Belegung.  Die Zucht hat in der Örtlichkeit / Räumlichkeit des gemeldeten Zwingers zu erfolgen. Jeder Wurf muss innerhalb von zehn Tagen bei dem zuständigen Zuchtwart und bei der Hauptgeschäftsstelle gemeldet werden.

Die erste Wurfbesichtigung (bei Neuzüchtern) sollte durch einen DRC-Zuchtwart des zuständigen Landesverbandes, oder durch den Tierarzt in der ersten Lebenswoche erfolgen. Die Rufnamen eines Wurfes müssen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnen.  Der erste Wurf beginnt mit dem Anfangsbuchstaben A, der zweite Wurf mit B, usw.

 

§ 3    

Jede Zuchtstätte wird grundsätzlich ohne Voranmeldung von einem Zuchtwart des DRC e.V. kontrolliert. Hierfür sind die Zuchtwarte der einzelnen Landesverbände zuständig. Der Züchter hat dem Zuchtwart uneingeschränkten Zugang zur Zuchtstätte zu gewähren. Sollte dem Zuchtwart der Zutritt verweigert werden, wird mit sofortiger Wirkung das Zuchtbuch des Züchters gesperrt.

 

§ 4    

Es dürfen nur Hunde zur Zucht eingesetzt werden die vorher durch einen Formrichter des DRC e.V. zuchttauglich geschrieben wurden. Deckrüden aus anderen Verbänden werden anerkannt, wenn sie gleichwertige Zuchtbestimmungen haben wie im DRC e.V.  Zuchttiere, die einen DRC-Ahnenpass besitzen und von anderen Verbänden zuchttauglich geschrieben wurden, müssen einem DRC-Formrichter zeitnah zur Begutachtung vorgestellt werden.

Das gleiche gilt auch für Hunde die aus anderen Verbänden in den DRC e.V. wechseln, und zur Zucht eingesetzt werden.

Diese Begutachtung sollte auf einer DRC – Ausstellung erfolgen und ist im Falle einer Übernahme kostenfrei!

Sollte dieses jedoch bei dem Züchter erfolgen, so sind die anfallenden Auslagen und  Gebühren anhand der aktuellen Gebührenordnung, vom Züchter zu erstatten.Bereits erhaltene Titel und Championate die das Tier von anderen Vereinen und Verbänden erhalten hat werden grundsätzlich anerkannt.

Zuchttiere die bei unterschiedlichen Verpaarungen nachweislich Fehler im Rassestandard vererben, scheiden aus der Zucht aus.

 

§ 5   Grundvoraussetzungen für die Zuchttauglichkeit und Zuchtzulassung.

   

a)  Das Mindestalter für Kleinrassen unter 45cm Schulterhöhe beträgt 15 Monate.

         Das Mindestalter für Großrassen über 45 cm Schulterhöhe beträgt 18 Monate.

 

b)  Als Grundvoraussetzung zur Zuchttauglichkeitsprüfung muss der Hund mindestens eine Ausstellung in der offenen Klasse besucht haben. Diese     kann bei allen von dem DRC e.V. anerkannten Verbänden durchgeführt werden

Die Mindestanforderung in der offenen Klasse ist für Hündinnen und für Rüden ein „Vorzüglich“

c) Das Ergebnis wird bei Hunden mit einem Ahnenpass vom DRC e.V. Soltau in den Ahnenpass eingetragen.

d) Für Großrassen über 45 cm Schulterhöhe ist eine HD- und ED- Auswertung Pflicht.

Weitere rassetypische Untersuchungen werden im Anhang der Zuchtordnung aufgelistet.

Alle Untersuchungen müssen durch einen anerkannten und röntgenerfahrenen Tierarzt durchgeführt werden

Bei Zahn.- und Rutenfehlern ist ein röntgenologischer Bericht mit Bild inkl. Chipnummer, Name des Hundes und des Tierarztes mit vorzulegen.

PL-Befunde (Patellaluxation) sind für Rassehunde bis 45 cm Schulterhöhe Pflicht.

      
      
Hunde mit PL-Grad 1 dürfen nur mit PL-Grad 0 verpaart werden!

      
PL-Grad 2  –Zuchtverbot-

 

e)  Als HD- Formel gilt: 

                                          HD- Grad 0   (A1 + A2)     für HD- frei

                                          HD- Grad 1   (B1 + B2)     für fast normal, Übergangsform, HD-Verdacht

                                          HD- Grad 2   (C)      für leichte HD   - Zuchtverbot-

                                          HD- Grad 3   (D)      für mittlere HD  –Zuchtverbot-

                                          HD- Grad 4   (E)      für schwere HD   –Zuchtverbot-

 

     Hunde mit HD-Grad 1 (B1 + B2) dürfen nur mit HD-Grad 0 (A1 + A2) verpaart werden.

 

 f)  Als ED- Formel gilt:   ED- Grad 0      für ED- frei

                                           ED- Grad G     für ED- Grenzfall

                                           ED- Grad 1      für ED- leicht  - Zuchtverbot-

                                           ED- Grad 2      für ED- mittel   –Zuchtverbot-

                                           ED- Grad 3      für ED- schwer -Zuchtverbot-

 

   


     Das Mindestalter für alle Röntgenuntersuchungen beträgt 12 Monate, außer Patella!

 

§ 6   Häufigkeit der Zuchtverwendung

Eine Hündin darf bei zwei aufeinanderfolgenden Hitzen gedeckt werden sofern sie nicht  mehr als 8 Welpen groß zieht. Ist der Wurf größer als 8 Welpen, hat der Zuchtwart  / Tierarzt  bei der Wurfabnahme den Gesundheitszustand der Hündin zu prüfen und zu entscheiden, ob die nächste Hitze zum belegen genutzt werden darf.  Die Gesundheit der Hündin hat immer Vorrang!  Die dritte Hitze muss grundsätzlich ausgesetzt werden.

Mit dem Erreichen des achten Lebensjahres scheidet eine Hündin aus der Zucht aus.

Rüden scheiden mit vollendetem 10 Lebensjahr aus der Zucht aus. Sollten sie überdurchschnittliche Vererber sein, können sie durch die Hauptgeschäftsstelle eine Zuchtverlängerung erhalten.

Sie dürfen pro Jahr maximal 52 mal zum Decken eingesetzt werden. Die Deckakte sind gleichmäßig aufzuteilen und zu dokumentieren. (§1)

 

§ 7  

Inzestverpaarungen (Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Geschwister untereinander) sind nicht  gestattet Der Inzuchtkoeffizient (IK) der ersten 5 Generationen sollte nicht über 6,25 % liegen, der Ahnenverlustkoeffizient (AVK) der ersten 5 Generationen nicht unter 80 % liegen.

Bei einer Halbgeschwisterverpaarung = 2/2 (gleicher Vater oder gleiche Mutter der Eltern) ist eine Sondergenehmigung unter Angabe der Gründe erforderlich. Die Sondergenehmigung muss schriftlich in der Hauptgeschäftsstelle beantragt werden.

       

§ 8  

Die Wurfabnahme hat grundsätzlich durch einen  Zuchtwart des DRC e.V.  zu erfolgen, und ist ab der vollendeten 6. Woche durchzuführen.

Nur in Ausnahmefällen, und nach vorheriger Genehmigung durch den Zuchtwart, kann der Tierarzt die Wurfabnahme durchführen.

Die entstandenen Kosten hat der Züchter dem Zuchtwart zu erstatten.

Jeder Wurf muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Wurfdatum dem Zuchtwart und der Geschäftsstelle gemeldet werden!
Die ausgefüllten Wurfunterlagen müssen bis zur 12 Woche nach dem Wurfdatum bei der Geschäftsstelle eingereicht werden!

Ein Züchter der selber Zuchtwart ist, darf seine eigenen Welpen, oder die seiner Familienangehörigen grundsätzlich nicht abnehmen.

Hierfür ist dann der Tierarzt zuständig.

Die Welpen müssen bis zur Wurfabnahme alle geimpft, entwurmt und gechipt sein, und dürfen nicht vor der vollendeten 8. Woche abgegeben werden.

Kleinstrassen dürfen nicht vor der 10. Woche abgegeben werden.

Jeder Züchter im DRC e.V. Soltau ist für den einwandfreien gesundheitlichen Zustand seiner Welpen verantwortlich. Sollte er Welpen weitergeben die einen gesundheitlichen oder körperlichen Mangel haben zum Zeitpunkt der Übergabe, hat er das dem Käufer mitzuteilen, und dieses im Kaufvertrag / Übergabepapier schriftlich fest zu halten.

Als Mängel gelten z.B. Fehlzeichnungen, rassebedingte Fehlstellungen des Gebisses,  Knickrute, Entropium, Ektropium, Kryptorchismus, Monorchismus, etc.

       

§ 9  

Bei Verstößen gegen die ZO kann der Vorstand auf Antrag des Zuchtwartes, je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes, den Züchter entweder verwarnen oder über ihn eine zeitbegrenzte oder dauernde Zuchtsperre verhängen.

       

 Diese Zuchtordnung tritt ab 01.05.2010 in Kraft.

 

§10

Änderungen an der Zuchtordnung sind nur durch den Beschluss des Vorstandes möglich.

                 

Soltau, 19.02.2010
                                                         Der Vorstand

 

 

 

Anlage zur Zuchtordnung                                

 

Rassespezifische Untersuchungen:

 

Appenzeller Sennenhund

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Negativer Befund auf Ektopischen Ureter.

 

Es handelt sich um eine angeborene Anomalie, bei der ein oder beide Harnleiter nicht normal in der Harnblase münden.
EU-freie und EU-leicht befundete Hunde dürfen zur Zucht eingesetzt werden.

Bei ektopischen Ureteren ist nach dem momentanen Kenntnisstand von einem Gendefekt auszugehen, der unter §11b des Tierschutzgesetzes fällt.

 

 

Australian Shepherd

(ab 05.05.2011)

Erforderliche Untersuchungen:

 

Augenuntersuchung bei Zuchttieren jährlich

 

 

MDR -1 Gentest

(Zulässige Befunde sind +/+ (genetisch frei) und +/- (Träger).

Ein Zuchttier mit dem Befund +/- (Träger) darf nur mit einem

genetisch freien (+/+) Hund verpaart werden.)

 

Die Welpen sind ab der 6. Woche auf Augenerkrankungen zu untersuchen.

 

 

Zuchtausschließend ist:

 

genetisch bedingte Augenerkrankungen: PRA, Katarakt, Iris-Colombom, CEA, PPM Iris zu Linse,

Iris zu Cornea und Iris und Vorderkammer (nur wenn bei Untersuchung > 6 Monate nochmals

diagnostiziert), Retina Dysplasie

Epilepsie

Ernsthaften Allergien

Herzfehler

Patella-Luxation

Knickrute

Hunde mit Missbildungen

Hunde mit mehr als 2 fehlenden Zähnen

Wesensschwäche wie Scheuheit, Ängstlichkeit oder Aggressivität

 

 

Cavalier-King-Charles-Spaniel

(ab 05.05.2011)

Erforderliche Untersuchungen:

 

Herzultraschalluntersuchung auf MVD

Hierbei handelt es sich um eine „Undichtigkeit“ der Herzklappe zwischen linkem Vorhof

und linker Herzkammer.

 

 

Syringomyelie (SM) & Arnold Chiari Maldeformation (CM)

Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten sind von der Zucht auszuschließen

 

 

 

Chihuahua

(ab 05.05.2011)

Syringomyelie (SM) & Arnold Chiari Maldeformation (CM)

Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten sind von der Zucht auszuschließen

 

 

 

Dalmatiner

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Audiometrische Untersuchung (Hörtest)

PRA = Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit)

 

 

 

Deutscher Boxer  

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Kardiologischer Untersuchungsbefund  (Farbdoppler - Ultraschall)

 

Herz Grad 1    - darf nur mit Herz Grad 0 verpaart werden.

    Herz Grad 2    - Zuchtverbot -

 

 

Entlebucher Sennenhund  

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Negativer Befund auf Ektopischen Ureter.

Es handelt sich um eine angeborene Anomalie, bei der ein oder beide Harnleiter nicht normal in der Harnblase münden.
EU-freie und EU-leicht befundete Hunde dürfen zur Zucht eingesetzt werden.

 

(PRA) Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit) 

 

 

Französische Bulldogge

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Röntgen auf Keilwirbel (ab 12 Monate)

Grad 1  keine Keilwirbel

Grad 2  1 - 3 Keilwirbel

Grad 3  4 – 6 Keilwirbel  Zuchteinschränkung nur mit Grad 1

Grad 4  ausgeprägte Keilwirbel am Übergang Brust- / Lendenwirbelsäulenbereich -Zuchtverbot-

Grad 5  6 und mehr Keilwirbel  -Zuchtverbot-

 

Untersuchung auf Patella Luxation (ab 12 Monate)

 

Entropium

Ektropium

 

Ultraschalluntersuchung des Herzens

 

 

(ab 05.05.2011)

Syringomyelie (SM) & Arnold Chiari Maldeformation (CM)

Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten sind von der Zucht auszuschließen

 

 

 

Germanischer Bärenhund

(ab 15.06.2011)

Erforderliche Untersuchungen:

 

Entropium

Ektropium

 

 

 

Großer Schweizer Sennenhund  

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

(OCD) Befund der Schulter   

(PRA) Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit) 

 

 

 

Irish Red Setter  

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

CLAD  Canine Leukozypten Adhäsionsdefizienz (Immunerkrankung, Erbkrankheit)

 

Empfohlene Untersuchung auf:

 

Katarakt = Grauer Star (Augenkrankheit, Erbkrankheit) 

(PRA) Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit) 

 

 

 

Malteser

(ab 05.05.2011)

Syringomyelie (SM) & Arnold Chiari Maldeformation (CM)

Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten sind von der Zucht auszuschließen

 

 

 

Pudel (Zwerg)

(ab 05.05.2011)

Syringomyelie (SM) & Arnold Chiari Maldeformation (CM)

Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten sind von der Zucht auszuschließen

 

 

 

Retriever Allgemein:

(Golden Retriever, Labrador Retriever, Flat Coated Retriever, Nova-Scotia-Duck-Tolling Retriever, Chesapeake-Bay-Retriever, Curly-Coated Retriever)

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

(HC)   postpolare Katarakt

(PRA) Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit) *

(RD)   totale Retinadysplasie

                 (alle Untersuchungen Opthalmoskopisch)

 

* PRA:

Wenn per Gen-Test nachwiesen ist, dass beide Elterntiere PRA-frei (N/N) sind, muss dieser Test bei den Nachkommen nicht durchgeführt werden = PRA-frei durch Eltern.

 

Empfohlene Untersuchung auf:

Entropium

Ektropium

 

 

Curly-Coated Retriever  

(ab 01.10.2011)

 

Hunde, die nicht EIC (Exercise Induced Collapse) getestet sind ...

müssen mit einem Hund, der EIC "clear (frei)" getestet wurde, angepaart werden.

Hunde die EIC "affected (erkrankt)" getestet werden, sind generell von der Zucht auszuschließen.

Hunde die Träger (Carrier) sind dürfen nur mit freien (Clear) verpaart werden.

 

Begründung :

EIC ist eine neuromuskuläre Erkrankung, die sich (hauptsächlich unter Stress) in Form von Krampfanfällen (ähnlich der Epilepsie) äußert. Die Anfälle werden meist heftiger, je häufiger ein Hund einen Anfall hatte. Dazu kommen erhöhter Herzschlag, Fieber.

Aufgrund vieler Tests (auch Ringstudien im Ausland, z. B. Amerika, Dänemark) wurde festgestellt, dass sehr viele Hunde "Carrier" und sogar "Affected" sind.

Die dem Defekt zugrundeliegende Mutation im DNM1-Gen kann mittels eines DNA-Test nachgewiesen werden. Durch den Gentest kann man zu (fast) 100 % eine Erkrankung der Nachkommen ausschließen. 

Der Ausschluss der "affected"-Hunde begründet sich darin, dass die Krankheit oft unter Stress ausbricht. Ein Deckrüde und eine Zuchthündin sind erhöhtem Stress (Deckakt, Trächtigkeit, Geburt) ausgesetzt.

 

 

 

Flat Coated Retriever:

 

Empfohlene Untersuchung auf:

 

Patella Luxation (PL)

Goniodysplasie (total dysplastischer Kammerwinkel) oder primäres Glaukom

 

 

 

Golden Retriever

(ab 01.10.2011)

Hunde, die nicht PRA-prcd getestet sind ...

müssen mit einem Hund, der PRA-prcd "clear (frei)" getestet wurde, angepaart werden.

Die opthalmoskopische Untersuchung auf PRA ist auch bei einem Hund, der PRA-prcd "clear" getestet wurde, erforderlich, da es sich um eine andere Form der PRA handelt.

 

 

Begründung :

Die Zuchtordnung soll dazu beitragen, den Rassestandard zu erhalten oder zu verbessern, die Nachzucht zu schützen. Bei einer PRA Erkrankung wird der Hund irreparabel blind. Meist tritt die Erkrankung auch schon sehr früh (im Alter von 4 Jahren) auf. 

PRA wird autosomal-rezessiv vererbt. Das bedeutet, dass ein Hund nur erkrankt, wenn er je ein betroffenes Gen von Vater und Mutter erhalten hat. Es müssen also sowohl Vater- als auch Muttertier das mutierte Gen tragen. Durch den Gentest kann man zu (fast) 100 % eine Erkrankung der Nachkommen ausschließen. 

 

 

 

Labrador Retriever

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Myopathie (CNM) des Labrador Retrievers ist eine autosomal rezessiv erbliche Erkrankung, die bei betroffenen Hunden schwere gesundheitliche Störungen hervorrufen.

Zuchttiere müssen auf dieses Gen untersucht werden. CNM-Träger können mit CNM-freien Hunden verpaart werden. Auch sollte auf genuine epileptiforme Krankheiten geachtet werden.

 

(ab 01.10.2011)

1. Hunde, die nicht PRA-prcd getestet sind ...

müssen mit einem Hund, der PRA-prcd "clear (frei)" getestet wurde, angepaart werden.

Die opthalmoskopische Untersuchung auf PRA ist auch bei einem Hund, der PRA-prcd "clear" getestet wurde, erforderlich, da es sich um eine andere Form der PRA handelt.

 

 Begründung :

Die Zuchtordnung soll dazu beitragen, den Rassestandard zu erhalten oder zu verbessern, die Nachzucht zu schützen. Bei einer PRA Erkrankung wird der Hund irreparabel blind. Meist tritt die Erkrankung auch schon sehr früh (im Alter von 4 Jahren) auf. 

PRA wird autosomal-rezessiv vererbt. Das bedeutet, dass ein Hund nur erkrankt, wenn er je ein betroffenes Gen von Vater und Mutter erhalten hat. Es müssen also sowohl Vater- als auch Muttertier das mutierte Gen tragen. Durch den Gentest kann man zu (fast) 100 % eine Erkrankung der Nachkommen ausschließen. 

 

 

2. Hunde, die nicht EIC (Exercise Induced Collapse) getestet sind ...

müssen mit einem Hund, der EIC "clear (frei)" getestet wurde, angepaart werden.

Hunde die EIC "affected (erkrankt)" getestet werden, sind generell von der Zucht auszuschließen.

Hunde die Träger (Carrier) sind dürfen nur mit freien (Clear) verpaart werden.

 

Begründung :

EIC ist eine neuromuskuläre Erkrankung, die sich (hauptsächlich unter Stress) in Form von Krampfanfällen (ähnlich der Epilepsie) äußert. Die Anfälle werden meist heftiger, je häufiger ein Hund einen Anfall hatte. Dazu kommen erhöhter Herzschlag, Fieber.

Aufgrund vieler Tests (auch Ringstudien im Ausland, z. B. Amerika, Dänemark) wurde festgestellt, dass sehr viele Hunde "Carrier" und sogar "Affected" sind.

Die dem Defekt zugrundeliegende Mutation im DNM1-Gen kann mittels eines DNA-Test nachgewiesen werden. Durch den Gentest kann man zu (fast) 100 % eine Erkrankung der Nachkommen ausschließen. 

Der Ausschluss der "affected"-Hunde begründet sich darin, dass die Krankheit oft unter Stress ausbricht. Ein Deckrüde und eine Zuchthündin sind erhöhtem Stress (Deckakt, Trächtigkeit, Geburt) ausgesetzt.

 

 

 

Nova Scotia Duck Tolling Retriever 

(ab 01.10.2011)

Hunde, die nicht PRA-prcd getestet sind ...

müssen mit einem Hund, der PRA-prcd "clear (frei)" getestet wurde, angepaart werden.

Die opthalmoskopische Untersuchung auf PRA ist auch bei einem Hund, der PRA-prcd "clear" getestet wurde, erforderlich, da es sich um eine andere Form der PRA handelt.

 

 

Begründung :

Die Zuchtordnung soll dazu beitragen, den Rassestandard zu erhalten oder zu verbessern, die Nachzucht zu schützen. Bei einer PRA Erkrankung wird der Hund irreparabel blind. Meist tritt die Erkrankung auch schon sehr früh (im Alter von 4 Jahren) auf. 

PRA wird autosomal-rezessiv vererbt. Das bedeutet, dass ein Hund nur erkrankt, wenn er je ein betroffenes Gen von Vater und Mutter erhalten hat. Es müssen also sowohl Vater- als auch Muttertier das mutierte Gen tragen. Durch den Gentest kann man zu (fast) 100 % eine Erkrankung der Nachkommen ausschließen. 

 

 

 

Rhodesian Ridgeback  

 

Erforderliche Untersuchungen:

 

Hämophilie (Labor Laboklin)

 

Rhodesian  Ridgeback, die an Dermoid Sinus erkrankt sind, werden im DRC e. V. aus der Zucht ausgeschlossen, bzw. nicht zur Zucht zugelassen.

 

 

 

Yorkshire Terrier

(ab 05.05.2011)

Syringomyelie (SM) & Arnold Chiari Maldeformation (CM)

Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten sind von der Zucht auszuschließen